KUNDENPORTAL
SERVICEPORTAL
Willkommen im Serviceportal der HOME Hausverwaltung
Wir freuen uns, Ihnen unser brandneues Serviceportal vorstellen zu können, das speziell entwickelt wurde, um Ihre Immobilienverwaltung noch angenehmer und effizienter zu gestalten.
Unsere Mission bei HOME Hausverwaltung Trier ist es, Sie als Eigentümer bestmöglich zu entlasten. Mit unserem neuen Serviceportal setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung dieses Ziels.
Was bietet unser Serviceportal?
Einfacher Zugriff: Mit nur einem Klick haben Sie jederzeit und überall Zugriff auf alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit Ihren verwalteten Immobilien.
Transparenz: Wir legen großen Wert auf Transparenz. Das Serviceportal bietet Ihnen Informationen über Mieteinnahmen, Ausgaben und relevante Dokumente.
Kommunikation: Die Kommunikation zwischen Ihnen und unserem Team war noch nie so reibungslos. Sie können uns direkt über das Serviceportal erreichen und Ihre Anliegen unkompliziert kommunizieren.
Dokumentenverwaltung: Mit unserem digitalen Archiv haben Sie alle relevanten Dokumente stets zur Hand. Von Mietverträgen bis zu Instandhaltungsberichten - alles ist nur einen Klick entfernt.
Serviceanfragen: Melden Sie Reparaturen, Instandhaltungsbedarf oder andere Anfragen einfach online. Unser Team wird sich umgehend darum kümmern.
AKTUELLES
Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
§ 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
„2. Kontaktinformationen , darunter Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, bei denen Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte eingeholt werden können,“
Kostenlose Energieberatung | Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale-energieberatung.de)
„3. im Falle eines Verbrauchervertrags nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Information über die Möglichkeit der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, wobei die
§§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes unberührt bleiben,“