Der Stadtteil Trier-Olewig ist einer der beliebtesten Stadtteile mit einer hervorragenden Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe.
Aufgeteilt ist das Haus in 3 Wohneinheiten:
Erdgeschoss:
3 ZKB Wohnung mit ca. 79,0 m² WFL, Terrasse, Stellplatz und Garage
I. Obergeschoss:
4 ZKB Wohnung mit ca. 93,0 m² WFL, Balkon und Stellplatz
Dachgeschoss
4 ZKB Wohnung mit ca. 66,0 m² WFL, Balkon und Stellplatz
Baujahr: 1967
Wohnfläche: ca. 238,00 m²
Nutzfläche: ca. 35,00 m²
Grundstücksgröße: ca. 416,00 m²
Heizungsart: Zentralheizung - Bj. 2004
Befeuerung/Energieträger: Heizöl
Zustand: gepflegt; geringfügiger Unterhaltungsstau
Anzahl Wohneinheiten: 3
Anzahl Stellplätze 3
Anzahl Garagen: 1
Qualität der Ausstattung: Normal/Gepflegt
Bodenbelag: Fliesen, Laminatboden
Ausstattung Bad: innenliegende Duschbäder
Keller: ja
Anzahl Balkone/Terrassen: 3
Mieteinnahmen IST: € 19.500,-- p.a.
– Isolierverglaste Fenster
– Laminat und Fliesenböden
– Ölzentralheizung von 2004
– 3x Stellplätze
– 1x Garage
– Alle Wohneinheiten verfügen über Balkon oder Terrasse
Energieausweis: Bedarfsausweis
Energieeffizienzklasse: D
Energiewert: 111,1 kWh/(m²*a)
€ 485.000,--
Provision für Käufer: 3,57 % inkl. MwSt
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Telefon: 0651 - 918 926 54
EMail: verkauf@homehv.de
Die Provisionszahlung im Rahmen dieses Verkaufsinserats für die genannte Immobilie beträgt standardmäßig und sofern nicht anders im vorliegenden Exposé oder durch individuelle Vereinbarung festgelegt, bei Abschluss eines Kaufvertrages einen Anteil von 3,57 % (inklusive Mehrwertsteuer) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme.
Diese Provision ist durch unsere Maklertätigkeit verdient und wird sofort fällig und zahlbar, sobald durch unsere Vermittlung oder durch unseren Nachweis der gewollte Vertrag oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag abgeschlossen wird. Dies schließt auch den Fall ein, dass es trotz zwischenzeitlicher Unterbrechung der Vertragsverhandlungen zu einem Vertragsabschluss mit einem durch uns nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner kommt, selbst wenn wir zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen werden oder eine andere Person die Verhandlungen fortsetzt.
Die Maklerprovision wird ebenfalls fällig, wenn unsere Maklertätigkeit auch nur mitursächlich für den Abschluss des Vertrages war. Die Zahlung der Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die notarielle Beurkundung oder die Unterzeichnung des Vertrages zu leisten und wird somit mit dem Abschluss des Vertrages fällig.
Es sei darauf hingewiesen, dass die genannte Provisionshöhe in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den einschlägigen Bestimmungen des Maklerrechts sowie etwaiger örtlicher Vorschriften festgelegt wurde.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.
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